Gesetzklar
Bund BGBl: BGBl I Erstverkündet: 23. Juli 2007
§ 36

§ 36 – Bestandsschutz

Auf Berufsausbildungsverhältnisse, die vor dem 1. August 2018 bereits bestehen, ist die Verordnung über die Berufsausbildung in den industriellen Metallberufen vom 23. Juli 2007 (BGBl. I S. 1599), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 1. März 2011 (BGBl. I S. 326) geändert worden ist, weiter anzuwenden.

Kurz erklärt

  • Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse vor dem 1. August 2018 bleiben von der alten Regelung betroffen.
  • Die Verordnung über die Berufsausbildung in den industriellen Metallberufen gilt weiterhin.
  • Diese Verordnung stammt vom 23. Juli 2007.
  • Eine Änderung dieser Verordnung erfolgte am 1. März 2011.
  • Die Regelungen der alten Verordnung bleiben für die betroffenen Ausbildungen gültig.